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09.12.2009 - Guter Rat

Verbraucherzentrale rät:
Energiepreisen vorsorglich widersprechen

Verbraucherzentrale rät: Energiepreisen vorsorglich widersprechen
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt aktuell, sich durch Widerspruch die Rückforderung von Gas und Strom offen zu halten. Denn wenn Gas- und Stromkunden ihre Jahresrechnung unbeanstandet hinnehmen, erklären sie sich nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Preis einverstanden (Az. 11 U 28/09). Die damit unterstellte Preisvereinbarung hat Folgen: Wird später klar, dass der Energiepreis überhöht war, können Kunden keine Rückforderungen mehr stellen. Die Verbraucherzentrale rät daher allen Energiekunden, die von Preiserhöhungen betroffen sind, zum vorsorglichen Widerspruch gegen den erhöhten Preis. "Wer widerspricht, hält sich die Möglichkeit offen, Geld zurückzufordern", macht Christian Michaelis, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, klar. Angesichts der aktuellen Preiserhöhungen sieht er derzeit praktisch alle Strom- und Gaskunden von der Frage des Widerspruchs betroffen. Letzter Termin für den Widerspruch ist die Jahresrechnung. Auch wer zukünftig zu einem anderen Versorger wechselt, kann Preiserhöhungen des alten Versorgers, die in der Jahresrechnung ausgewiesen sind, widersprechen. Aus Beweisgründen sollte der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden. Nach Meinung vieler Fachleute sind die Energiepreise überhöht. So haben nach Überzeugung der ehemaligen EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Gaskunden in Deutschland und Frankreich über mindestens fünf Jahre zu viel Geld bezahlt. Deshalb hatte sie im Juli gegen die Gasversorger Eon Ruhrgas und Gaz de France jeweils eine Kartellstrafe in Höhe 553 Millionen Euro verhängt.

Quelle:  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg