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01.12.2015 - Immobilienkauf

Privatdarlehen für den Hauskauf aufnehmen?

Privatdarlehen für den Hauskauf aufnehmen?
© Fotolia.de / Gajus
Die meisten Menschen, die eine Immobilie kaufen möchten, nehmen dafür einen Kredit bei der Bank auf. Wer aber zum Beispiel vermögende Verwandte hat, kann durch ein Privatdarlehen von diesen günstiger an das benötigte Geld gelangen. Doch Vorsicht: bei einem privaten Kredit lauern steuerliche Fallstricke! Ein Privatdarlehen sollte auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden in einem Dokument, das eindeutig Darlehensgeber und -nehmer, Auszahlungssumme und -zeitpunkt, Zinssatz und Rückzahlungsmodalitäten nennt. Andernfalls geht das Finanzamt womöglich von einer Schenkung aus und hohe Steuern können die Folge sein. Kaufinteressenten, die beispielsweise von Geschwistern ein Darlehen über 100.000 Euro erhalten, das vom Finanzamt jedoch als Schenkung eingestuft wird, müssen mal eben 80.000 Euro Schenkungssteuer zahlen, denn nur 20.000 Euro sind unter Geschwistern schenkungssteuerfrei. Soll die finanzierte Immobilie gewerblich genutzt oder vermietet werden, kann der Kreditnehmer die Sollzinsen absetzen - jedoch nur, wenn der Kreditvertrag genauso abgewickelt wird, wie es bei einer Bank wäre. Bei einem Privatdarlehen darf auf die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung verzichtet werden und entsprechend kann auch ein hohes Sondertilgungsrecht ohne Zinszuschlag vereinbart werden. Der Bundesfinanzhof hat außerdem entschieden, dass für ein Privatdarlehen keine Grundschuld eingetragen werden muss (AZ VIII R 9/13). Wer ein Privatdarlehen gewährt, hat durch die gezahlten Sollzinsen Einnahmen - und diese müssen versteuert werden. Liegt kein Näheverhältnis vor, unterliegen die Zinseinnahmen der Abgeltungssteuer. Nur, weil Darlehensgeber und -nehmer miteinander verwandt sind, liegt aber noch kein Näheverhältnis vor. Erst, wenn der Kreditgeber wirtschaftlich daran interessiert ist, dass der Kreditnehmer mit der Immobilie Einkünfte erzielt, gilt der günstigere Abgeltungssteuersatz nicht mehr.