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27.11.2015 - Wirtschaft & Politik

Tatsächliche Wohnfläche gibt es in der Praxis nicht

Tatsächliche Wohnfläche gibt es in der Praxis nicht
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Ein Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen ist und bleibt laut Verband Haus & Grund Deutschland notwendig, denn eine tatsächliche Wohnfläche gäbe es in der Praxis nicht. Wenn drei Experten ein und dieselbe Wohnung vermessen und dabei drei unterschiedliche Ergebnisse mit bis zu 16 Prozent Abweichung herauskommen, dürfe der Gesetzgeber davor nicht die Augen verschließen. Ob für Mieter, Vermieter, Käufer oder Verkäufer - eine hinreichend große Toleranz sei für alle Vertragspartner hilfreich. Jeweils eine Doppelhaushälfte und eine Altbauwohnung hatte der Verband in den letzten Monaten von Fachleuten vermessen lassen, die verschiedene Messungenauigkeiten und handwerkliche Fehler zutage förderten. Darüber hinaus interpretierten die Messexperten die zugrundeliegenden Berechnungsvorgaben der Wohnflächenverordnung ganz unterschiedlich. Während einige Vermesser die Terrasse überhaupt nicht in die Wohnfläche einbezogen, nahmen andere einen Balkon zu einem Viertel oder zur Hälfte mit in die Wohnfläche auf. 2013 hatten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie "für alle Rechtsgebiete klarstellen wollen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann." Mit einem Gesetz, das derzeit im Bundesjustizministerium erarbeitet wird und Anfang kommenden Jahres als Entwurf vorliegen soll, strebt die Bundesregierung nun die Umsetzung dieser Regelung an.