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01.10.2015 - Nachbarschaftsfragen

Wenn Solarzellen den Nachbarn blenden

Wenn Solarzellen den Nachbarn blenden
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Mit einem wahrhaft blendenden nachbarschaftlichen Verhältnis musste sich kürzlich das OLG Karlsruhe befassen, denn einem Hauseigentümer waren die Solarzellen auf dem Dach seines Nachbarn ein Dorn im Auge. Die Paneele für die Photovoltaikanlage hatten das Sonnenlicht zu einer bestimmten Tageszeit genau in seine Wohnung reflektiert, weshalb der Hauseigentümer vor Gericht zog. Das OLG Karlsruhe entschied, dass das Blenden gestoppt werden müsse, denn horizontale Reflexionen wie diese seien nicht mit der normalen Blendung durch die hoch oder tief stehende Sonne zu vergleichen AZ 9 U 184/11). Auch unter ökologischen Gesichtspunkten sei die Blendung nicht gerechtfertigt, denn die Montage von Solarzellen auf Hausdächern sei zwar allgemein akzeptiert, nicht jedoch die dadurch hervorgerufenen Blendungen.