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23.11.2009 - Mieten & Vermieten

Preisspanne bei Mieterhöhung darf ausgenutzt werden

Preisspanne bei Mieterhöhung darf ausgenutzt werden
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in einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die Miete bis zum oberen Wert der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf (VIII ZR 30/09). Diese Regelung gilt laut Gesetz auch, wenn kein Mietspiegel vorhanden ist.Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seine Mieter aufgefordert, einer Mieterhöhung von von 3,33 Euro auf 3,83 Euro pro Quadratmeter zuzustimmen und nannte drei Vergleichswohnungen zur Begründung.Da die Mieter nicht zustimmten, verklagte sie der Vermieter und bekam recht. Der im Prozess hinzugezogene Sachverständige ermittelte eine Vergleichsmiete von 3,35 Euro bis 3,59 Euro pro Quadratmeter. Der BGH entschied, dass lediglich der obere Wert der Preisspanne für eine zulässige Mieterhöhung zulässig ist.?