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23.09.2015 - Baubranche

VPB:
Skonto muss vereinbart werden

VPB: Skonto muss vereinbart werden
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Hausbesitzer müssen meist auf jeden Euro achten und schätzen deshalb Rabatte und Skonti. Im Baugewerbe sind sogenannte Skontovereinbarungen, also die Minderung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird, durchaus üblich. Bis zu fünf Prozent Skonto räumen Handwerksfirmen in der Regel ein. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Hausbesitzer muss sich zum Beispiel beim Sanitärinstallateur oder Heizungsbauer ausdrücklich nach Skonto erkundigen. Außerdem muss die Vereinbarung eindeutig und genau festgelegt sein, in welcher Höhe, innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto abgezogen werden kann. Unbedingt einhalten sollten Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist, empfiehlt der VPB. Relevant ist dabei nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma – sofern nichts anderes vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann das bis zu drei Werktage dauern. Das sollten Auftraggeber einkalkulieren.