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21.08.2015 - Leben & Wohnen

Schadensersatzanspruch für Eigentumswohnung bei undichtem Dach

Schadensersatzanspruch für Eigentumswohnung bei undichtem Dach
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In einer Eigentümergemeinschaft gehört das Dach des Hauses allen Eigentümern. Doch wer haftet, wenn dieses Dach undicht ist und zum Beispiel so Wasser in die oberste Wohnung eindringt? Entscheidend ist laut Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, ob die anderen Wohnungseigentümer vom undichten Dach wussten oder hätten wissen müssen. Wussten die anderen nichts vom Schaden am Dach, muss der geschädigte Eigentümer die Kosten für einen neuen Teppich etc. selbst zahlen, sofern die Hausratversicherung diesen Schaden nicht abdeckt. War den anderen Wohnungseigentümern der Mangel jedoch bekannt, sie wollten ihn aber nicht beheben oder den Beschluss für eine Reparatur verzögern, hat der geschädigte Eigentümer laut Haus & Grund einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinschaft.