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20.05.2015 - Mieten & Vermieten

Fristlose Kündigung möglich, wenn Mieter Handwerkern den Zutritt verweigern

Fristlose Kündigung möglich, wenn Mieter Handwerkern den Zutritt verweigern
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Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VIII ZR 281/13), mit dem Mietern die fristlose Kündigung der Wohnung droht, wenn sie Handwerkern für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten den Zutritt verweigern. Dadurch würde laut DMB der Druck auf Mieter, entsprechende Arbeiten widerspruchslos zu dulden enorm erhöht. Mieter in Berlin hatten die ersten Arbeiten zur Hausschwammbeseitigung anstandslos geduldet und waren für diese Zeit in ein Hotel gezogen. Wenige Monate später kündigte der Vermieter jedoch weitere Sanierungsmaßnahmen an, worauf hin sie ihm den Zutritt verweigerten. Der Vermieter besorgte sich daraufhin eine einstweilige Verfügung, so dass die Arbeiten beginnen konnten und kündigte gleichzeitig den Mietern die Wohnung fristlos. Als die Mieter dann vier Wochen später den beauftragten Handwerkern für Installationsarbeiten den Zutritt zum Keller verweigerten, kündigte der Vermieter erneut fristlos. Die Argumentation der Mieter: zunächst müsse geklärt werden, ob sie überhaupt verpflichtet seien, die Handwerker in die Wohnung zu lassen und ob sie die angekündigten Arbeiten dulden müssten. Amts- und Landgericht hatten zuvor festgestellt, dass die Mieter zunächst die Details der Duldungspflicht klären lassen dürfen, ohne Angst, schon allein deshalb die Wohnung zu verlieren. Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Der Vermieter sei berechtigt, bereits fristlos zu kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar sei. Der Fall wurde an das Landgericht Berlin zurückverwiesen, um zu klären, um welche Arbeiten es genau ging, wie umfangreich und dringend sie waren, wie stark sie die Mieter beeinträchtigten etc. Laut DMB eine problematische Entscheidung, denn Mieter, die ihre Rechte im Zusammenhang mit Arbeiten in ihrer Wohnung klären lassen wollen, müssen dies tun können, ohne eine Kündigung des Vermieters befürchten zu müssen.

Quelle: Deutscher Mieterbund