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31.03.2015 - Mieten & Vermieten

Wissenswertes rund um die Mietkaution

Wissenswertes rund um die Mietkaution
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Drei Monatsmieten Kaution sind heute keine Seltenheit mehr und müssen zusätzlich zu Umzug, Renovierung und Anschaffung von Möbeln erstmal aufgebracht werden. Doch auch wenn Ebbe in der Haushaltskasse herrscht, gibt es für Mieter Möglichkeiten, die Kaution zu hinterlegen. Die Barkaution, bei der die Kautionssumme dem Vermieter in bar überreicht oder überwiesen wird, ist in Deutschland am weitesten verbreitet. Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in drei gleichhohen Monatsraten zu zahlen, unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart ist, und erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Rate fällig. Eine Alternative zur Barkaution ist das Anlegen eines gemeinsamen Sparbuches mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters, das die Mietkaution enthält und dann dem Mieter verpfändet wird. Auch eine Bankbürgschaft ist möglich, bei der die Bank für die Kaution bürgt. Dafür werden jedoch in der Regel Gebühren von der Bank verlangt. Alternativ können Mieter für die Mietkaution auch einen Privatkredit aufnehmen, wobei hinter sogenannten Kautionskrediten in der Regel ebenfalls Bürgschaften stecken. Dann muss für die Kreditsumme normalerweise eine jährliche Gebühr von fünf Prozent gezahlt werden. Kommt es zum Ernstfall und die Kaution wird eingefordert, übernimmt der Finanzanbieter zunächst die Zahlung und holt sich das Geld anschließend vom Mieter wieder. Vermieter müssen die erhaltene Mietkaution in jedem Fall getrennt von ihrem restlichen Vermögen anlegen und gegebenenfalls ein Sonderkonto dafür einrichten. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass der Vermieter die Mietkaution mit dem üblichen Zinssatz für Guthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinsen muss. Er muss die Kaution komplett zurückzahlen, wenn der Auszug erfolgt ist und keine Ansprüche mehr an den Mieter bestehen. Wird etwas anderes vereinbart oder die Kaution länger zurückbehalten, ist dies ebenso unrechtmäßig als wenn die Mietkaution die zulässige Summe von drei Monatssummen übersteigt.