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13.03.2015 - Mieten & Vermieten

Keine Auskunftspflicht für Vermieter, welche Nachbarn sich beschweren

Keine Auskunftspflicht für Vermieter, welche Nachbarn sich beschweren
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Ein Münchner Wohnungsmieter war von der Vermieterin schriftlich aufgefordert worden, andere Mieter und Nachbarn nicht länger zu belästigen, da sonst die Abmahnung und bei weiteren Verstößen die fristlose Kündigung drohe. Als der Mieter daraufhin wissen wollte, wer ihn warum angeschwärzt habe, verweigerte die Vermieterin die Auskunft aus Rücksicht auf die verängstigten Nachbarn und bekam vom AG München Recht (AZ 463 C 10947/14). Das Mietverhältnis allein rechtfertigte dem Gericht zufolge keinen Auskunftsanspruch. Die Vermieterin sei gegenüber den Mietern auch zur Fürsorge verpflichtet, die durch die Nennung der Beschwerdeführer bedroht worden wäre. Laut AG München ist es dem Mieter durchaus zuzumuten abzuwarten, ob die Beschwerden tatsächlich der Anlass für eine spätere Kündigung sind, denn erst dann und während eines folgenden Räumungsprozesses hätten die Anschuldigungen von der Vermieterin eindeutig bewiesen werden müssen.