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23.10.2009 - Guter Rat

Tipps für Wohnungssuchende:
Keine Gebühren vorab bezahlen

Tipps für Wohnungssuchende: Keine Gebühren vorab bezahlen
© fotolia.com / Arestov Andrew
Der Immobilienverband IVD warnt in einer Pressemitteilung vom 14. Oktober 2009 vor unseriösen Wohnungsvermittlern. In Ballungszentren wie Hamburg, Stuttgart oder München treten vereinzelt Wohnungsvermittler auf, die Wohnungsangebote nur gegen Vorkasse und unabhängig vom Erfolg anbieten. "Wer auf Wohnungssuche ist, sollte niemals vorab pauschale Gebühren für die Wohnungsvermittlung bezahlen", rät Ulrich Löhlein, Rechtsanwalt beim Immobilienverband IVD. "Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Honorar, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird." Das Einfordern von Dienstleistungs- oder anderen Gebühren vor Abschluss eines Mietvertrages sei unseriös und nicht rechtmäßig. Professionelle Immobilienmakler würden auf keinen Fall Vorauszahlungen verlangen. Wohnungssuchende sollten daher prüfen, ob es sich um einen qualifizierten Makler handelt. Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler sei die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Das Hamburger Landgericht hat jüngst ein Urteil zu Wohnungsangeboten gegen Vorkasse gefällt (Az.: 309 S 107/08): Wer nur gegen Vorkasse und erfolgsunabhängig Gebühren verlangt, verstößt gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz. Kunden, die trotz Zahlung keine Wohnung gefunden haben, können die Gebühr zurückfordern. Geklagt hatte der Mieterverein Hamburg im Auftrag von neun Kunden. "Wir begrüßen das Urteil des Hamburger Landgerichts. Grundsätzlich gibt es in der Maklerbranche allerdings kein Problem mit unseriösen Geschäftsansätzen", sagt Löhlein. "Unseriöse Wohnungsvermittler treten nur vereinzelt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt auf", so Löhlein weiter. Auch qualifizierte Makler seien vor Fehlern nicht gefeit. Der IVD habe deshalb eine Ombudsstelle für Verbraucherbeschwerden eingerichtet. Wer sich durch IVD-Mitgliedsunternehmen schlecht oder falsch beraten fühlt, könne sich an den Ombudsmann wenden. Dieser bewerte die ihm vorgelegten Aussagen von Verbrauchern und IVD-Mitgliedsunternehmen möglichst neutral nach Recht und Gesetz. Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos.

Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD)