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19.11.2014 - Baubranche

VPB:
Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistung durchführen

VPB: Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistung durchführen
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Auch auf Häuser gibt es eine Garantie. Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) mitteilt, beträgt diese in der Regel fünf Jahre, jedoch vergessen die meisten Bauherren diese Frist gleich nach dem Einzug ins neue Eigenheim. Das kann teuer werden, denn viele Schäden werden erst entdeckt, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und der Hausbesitzer sie auf eigene Rechnung reparieren lassen muss. Der VPB empfiehlt deshalb, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Schlussbegehung zu beauftragen, da dieser Mängel früh absehen kann, sogar noch, bevor sie echte Schäden mit sich bringen. Erst mit dieser Schlussbegehung endet laut VPB rein rechtlich gesehen der Hausbau.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.