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17.09.2014 - Baubranche

VPB:
Einzugstermin in der Regel von Baufirmen nicht festgelegt

VPB: Einzugstermin in der Regel von Baufirmen nicht festgelegt
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Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) bekanntgibt, existieren zwischen mündlichen Einzugsterminankündigungen während der Vertragsverhandlungen und tatsächlichem Bauvertrag in der Regel erhebliche Lücken. Feste Einzugstermine würden beispielsweise im Vertrag nur selten angegeben. Die VPB-Studie "Schlüsselfertig Bauen - Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis" kommt zu dem Ergebnis, dass nur in knapp 17 Porzent der untersuchten Bauverträge überhaupt Termine für die Fertigstellung festgehalten werden. Zwar enthalten rund 50 Prozent der Verträge einen Bauzeitraum in Monaten und Wochen, diese würden laut VPB jedoch durch schwammige Verlängerungsklauseln wieder gekippt. Etwa ein Drittel der analysierten Bauverträge beinhalten sogar überhaupt keine Hinweise zur Bauzeit. Wird doch ein Termin vertraglich fixiert, biete dies gemäß VPB längst keine Sicherheit. So könne die Klausel "die Bauzeit beträgt sieben Monate nach Baubeginn" dazu führen, dass der Bauunternehmer den Baubeginn beliebig verzögern könne, beispielsweise durch späteres Einreichen des Bauantrages. Andere Firmen machen den Baubeginn von der Werkplanbesprechung, dem Anschluss von Bauwasser und -strom, der Fertigstellung der Bodenplatte und anderen Umständen abhängig - alles Klauseln, die erhebliches Verzögerungspotenzial bieten. Der VPB empfiehlt deshalb, ein konkretes Datum für den Baubeginn und die Fertigstellung in den Vertrag aufzunehmen und eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung auszuhandeln, jedoch nur nach vorheriger intensiver Beratung. Darüber hinaus müsse der Bauherr jedoch auch Sorge dafür tragen, dass die von ihm selbst zu übernehmenden Aufgaben rechtzeitig erfüllt werden wie beispielsweise die Vorlage der Finanzierungsbestätigung sofern sie vertraglich vereinbart wurde.

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB)