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09.04.2014 - Leben & Wohnen

VPB:
Rauchmelder sind Pflicht und müssen im Vertrag stehen

VPB: Rauchmelder sind Pflicht und müssen im Vertrag stehen
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Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist erneut darauf hin, dass Rauchmelder inzwischen in nahezu allen Bundesländern Pflicht sind. Mit Ausnahme von Sachsen, Berlin und Brandenburg müssen in allen Bundesländern Neu- und Umbauten mit Brandmeldern ausgestattet sein, und auch Berlin, Brandenburg und Sachsen sind bestrebt, im Laufe diesen Jahres nachzuziehen. Neu- und Altbauten in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein müssen bereits jetzt aus- bzw. nachgerüstet sein. Die seit 2013 geltende Einbaupflicht bei Neu- und Umbauten in Baden-Württemberg gilt nun auch für die Nachrüstung von Altbauten, die bis zum 31.12.2014 erfolgt sein muss. Auch in Hessen müssen bestehende Wohnungen bis zum Ende des Jahres nachgerüstet werden. Bestehende Wohnungen in Bremen müssen bis zum 31.12.2015 Rauchmelder erhalten, dieser Stichtag gilt ebenso für Bestandsbauten in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Mehr Zeit zur Nachrüstung bleibt Nordrhein-Westfalen, denn dort müssen Altbauten erst bis zum 31.12.2016 mit Brandmeldern versehen werden, in Bayern bis zum 31.12.2017 und in Thüringen sogar erst zum 31.12.2018. Der VPB weist darauf hin, dass Einbau und Wartung teilweise als Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem sollten Käufer von Schlüsselfertigbauten darauf achten, dass Rauchmelder auch immer im Bau- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sein sollten. Auch Bauherren sollten gleich im Vertrag regeln, an welchen Stellen die Rauchmelder angebracht werden und bei der Bauabnahme prüfen lassen, ob sie vereinbarungsgemäß installiert wurden.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.