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27.01.2014 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Privatwohnung darf nicht gewerblich genutzt werden

Urteil: Privatwohnung darf nicht gewerblich genutzt werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass privat gemietete Wohnungen und Häuser nicht beim Gewerbeamt als Geschäftsadresse gemeldet sein dürfen, da sonst eine Vertragsverletzung vorliegt und das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden darf (AZ VIII ZR 149/13). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter sein gemietetes Einfamilienhaus gegenüber dem Gewerbeamt als Betriebsstätte u.a. für seinen Hausmeisterservice angemeldet. Als der Vermieter ihn aufforderte, sein Gewerbe zu unterlassen, widersprach er mit dem Argument, dass keinerlei Belästigung durch Kundenverkehr oder Mitarbeiter entstehe. Als der Vermieter das Mietverhältnis kündigte, weigerte der Mieter sich gerichtlich gegen die anberaumte Zwangsräumung. Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell, dass allein die Angabe der Geschäftsadresse reichen, um eine gewerbliche Nutzung annehmen zu können. Ohne entsprechende Vereinbarung muss der Vermieter diese nicht dulden und kann das Mietverhältnis kündigen.