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13.12.2013 - Guter Rat

Auf dem Prüfstand:
Wenn extremes Wetter zum Härtetest für Dächer wird

Auf dem Prüfstand: Wenn extremes Wetter zum Härtetest für Dächer wird
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Orkan Xaver pflügt durch Deutschland und hinterlässt vor allem im Norden millionenschwere Schäden. Zwar bleiben solche extremen Wetterbedingungen noch die Ausnahme, doch stellen sie immer eine große Belastung für Gebäude und besonders für Dachaufbauten dar. Nicht nur Orkanböen, auch große Schneelasten können hier schnell äußerst gefährlich werden. Bauherren, die einem Gebäude zusätzlich durch Lichtbänder oder Lichtkuppeln das gewisse Extra verleihen wollen, sollten deshalb schon bei der Planung mögliche Wetterrisiken berücksichtigen und sich über die Tragfähigkeit und Funktionsspanne des Daches genau informieren. Starker Schnellfall wird besonders für Dächer zum Härtetest, denn sie tragen den überwiegenden Teil des Gewichtes. Das Baurecht sieht vor, dass deshalb für Dächer ein entsprechender Sicherheitsnachweis über das Tragverhalten auch unter Schneebelastung erbracht werden muss und regelt dies seit Ende 2010 in der DIN EN 1991-1-3 Verordnung. Dabei spielen auch Schneelastzone des Gebäudestandortes sowie die Höhe des Geländes eine wichtige Rolle. Detaillierte Auflistungen dazu gibt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) heraus. Tageslichtelemente zählen laut Bauregelliste B Teil 1 zu den geregelten Bauprodukten, wobei Lichtbänder im Regelfall über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder auch ein EG-Konformitätszertifikat nach DIN EN 14963 verfügen. Je nach Größe des Lichtbandes, möglichen Wettereinwirkungen und Verglasungsart variieren die Untersuchen und statistischen Berechnungen für die Tragfähigkeit. Auch bei Lichtkuppeln beeinflussen das Material der Verglasung, die Konstruktion der Kuppel sowie die Maße die Klassifizierung. Architekten und Dachdecker sind mit den möglichen wetterbedingten Belastungen von Gebäuden vertraut und können gegebenenfalls schon frühzeitig mögliche Alternativen aufzeigen.

Quelle: JET Tageslicht & RWA GmbH