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20.09.2013 - Wirtschaft & Politik

BID fordert gesetzliche Berufsordnung für Hausverwalter

BID fordert gesetzliche Berufsordnung für Hausverwalter
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Um das Vermögen und auch oft die Altersvorsorge von Privateigentümern zu schützen, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) eine gesetzlich definierte Berufsordnung für Verwalter von Immobilien.Bislang gilt lediglich die Pflicht zur Anzeige des Gewerbes. Außerdem besteht laut BID keine besondere Erlaubnispflicht zur Berufsausübung. Doch die hohen Anforderungen, die mit der komplexen Verwaltung von Gebäuden verbunden ist, erfordern den Experten zufolge höhere Qualifikationen und Kompetenzen.Beispielsweise weist ein qualifizierter Hausverwalter auf mögliche Modernisierungs- und notwendige Sanierungsarbeiten hin und hat die gesamte Wirtschaftlichkeit von Wohnungen und Häusern im Blick. Vor diesem Hintergrund ist nun die Politik gefordert, um die gesetzliche Grundlage für neue Regelungen in der Immobilienwirtschaft zu schaffen.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)