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31.07.2013 - Baubranche

Bautipp:
Immer zweiten Fluchtweg einplanen

Bautipp: Immer zweiten Fluchtweg einplanen
© Fotolia.de / Arestov Andrew
Gerade zu Beginn eines Bauprojektes werden unangenehme Themen wie beispielsweise der Brandschutz oftmals vernachlässigt. Doch sich mit dem Fall der Fälle von Anfang an zu beschäftigen, kann am Ende Kosten sparen und sogar Leben retten. Aus diesem Grund schreiben die meisten Landesbauordnungen nach aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. einen sogenannten zweiten Fluchtweg für jedes Geschoss mit einem Aufenthaltsraum vor. Insbesondere Erwerber schlüsselfertiger Objekte sollten unbedingt darauf achten, dass dies an ihrem Haus auch umgesetzt wird. Denn dieser wird laut Verband Der immer wieder ignoriert. Wenn es brennt, ist auch im Einfamilienhaus das Treppenhaus schnell verqualmt. Giftige Gase schneiden den Hausbewohnern dann den direkten Weg ins Freie ab. Deshalb muss ein zweiter Fluchtweg vorgesehen werden. Das kann auch ein Fenster oder Balkon sein, wenn von dort aus die Feuerwehr mit ihren Leitern die Bewohner bergen kann. Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Auch Hobbyräume im Dachgeschoss oder Keller fallen darunter. Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten können. Vorausschauende Bauherren achten auf ihre Sicherheit und lassen die Planung und Bauausführung vom unabhängigen Sachverständigen prüfen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.