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21.05.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Grundsteuer kann direkt an Mieter weitergeleitet werden

Urteil: Grundsteuer kann direkt an Mieter weitergeleitet werden
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass spezielle Kosten für Wohnungen von Dritten direkt an den Mieter weitergeleitet werden können (AZ VIII ZR 252/12).Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mieterin geweigert, die von einer Zwangsverwalterin geforderte Nachzahlung von Betriebskosten zu zahlen. Hierbei handelte es sich um die umgelegte Grundsteuer, die nach Meinung der Mieterin nicht korrekt angesetzt worden ist. Sie argumentierte, dass der Grundsteuerbetrag nicht in die Betriebskosten fallen könnte, sondern nach Anteil der Wohnfläche berechnet werden müsse.Der Bundesgerichtshof gab nun allerdings der Vermieterin Recht. Wohnungspezifische Kosten von Dritten wie z.B. die Grundsteuer können schlicht weitergeleitet und müssen nicht zusätzlich aufgerechnet werden.?