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06.12.2012 - Steuern & Finanzierung

So setzen Sie den Winterdienst von der Steuer ab

So setzen Sie den Winterdienst von der Steuer ab
© Pixelio / Rike
Wie die Eigentümerschutzgenmeinschaft Haus & Grund mitteilt, können Kosten, die einem selbstnutzenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf dem an seinem Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg entstehen, steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.Ein entsprechendes Urteil hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 13287/10) aktuell beschlossen. Wenn eine Dienstleistung, die auf dem Grundstück selbst als haushaltsnahe Dienstleistung gelte, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auf öffentlichem Gelände erbracht werde, gelte auch dort die Steuerförderung, so das Gericht.Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von knapp 150 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an: Die Arbeiten seien nicht auf dem Grundstück ausgeführt worden, sondern auf öffentlichem Gelände, weshalb kein Steuerabzug geltend gemacht werden könne. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Eigentümer Klage und bekam Recht.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil das Finanzamt bei seiner Auffassung bleibt und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt hat (Az. VI R 55/12). Sollten die Finanzämter also die Aufwendungen für die Gehweg-Schneeräumung nicht anerkennen, kann unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis der BFH entschieden hat.

Quelle: Haus & Grund Deutschland