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05.08.2009 - Mieten & Vermieten

Bundesgerichtshof erlaubt Eigenbedarfskündigung

Bundesgerichtshof erlaubt Eigenbedarfskündigung
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In einer aktuellen Presseinformation kritisiert der Deutsche Mieterbund die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die die Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft Gunsten ihrer Gesellschafter bestätigt. Laut Gericht ist eine Kündigung auch dann ordnungsgemäß, wenn die BGB-Gesellschaft die Umwandlung des Hauses in Wohnungseigentum zum Ziel hat.„Wir sehen die Gefahr, dass jetzt der Mieterschutz in Umwandlungshäusern aufgeweicht werden könnte“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), die im Juli veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 231/08). „Wenn der Käufer eines Mietshauses beabsichtigt, die Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, müssen Käufer dieser Wohnungen eine gesetzliche Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren beachten. In dieser Zeit können Mieter nicht gekündigt werden.Wenn aber mehrere Käufer sich zu einer BGB-Gesellschaft zusammentun, kann die Gesellschaft zu Gunsten der einzelnen Gesellschafter sofort wegen Eigenbedarfs kündigen, und danach wird Wohnungseigentum begründet. Hier werden Mieter schlicht und einfach ausgetrickst“, sagte Ropertz. „Wir erwarten, dass der Gesetzgeber prüft, wie diese Gesetzeslücke zu schließen ist.“

Quelle: Deutscher Mieterbund