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30.04.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mängel müssen umgehend nach Vorschusserhalt beseitigt werden

Urteil: Mängel müssen umgehend nach Vorschusserhalt beseitigt werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter nach Erhalt eines Vorschusses zur Mangelbeseitigung diese umgehend vornehmen muss. Nimmt er dies über einen längeren Zeitraum nicht in Angriff, kann dies ein Kündigungsgrund sein (AZ VIII ZR 63/11).Der Vorschuss muss laut Bundesgerichtshof nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Es ist dabei nicht erforderlich, den Zeitraum der Durchführung exakt festzulegen, da dieser abhängig von den entsprechenden Umständen variieren kann.Nimmt der Mieter trotz des Vorschusses die Arbeiten zur Mangelbeseitigung über einen längeren Zeitraum nicht vor, verletzt er damit seine mietvertraglichen Pflichten. Ob eine fristlose Kündigung in diesem Fall gerechtfertig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. ?