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05.03.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mieter müssen kein "Lärm-Protokoll" führen

Urteil: Mieter müssen kein "Lärm-Protokoll" führen
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass für die Mietminderung wegen Lärms und ähnlichen Einwirkungen kein detailiertes Protokoll notwendig ist.Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Räumung einer Wohnung verlangt, da sie mit der Mietminderung ihrer Mieter um 20% nicht einverstanden war. Diese hatten die Zahlung der vollständigen Miete über einen längeren Zeitraum hinweg verweigert, da andere Wohnungen des Mehrfamilienhauses an Touristen vermietet worden waren. Dies hätte den Mietern zufolge eine erhebliche Belästigung durch Lärm und Schmutz verursacht. Vor Gericht stritten die Parteien darüber, wie detailiert eine Belästigung dargelegt werden muss.Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell den Mietern recht. Es genüge, wenn diese einen konkreten Sachmangel vortragen, der die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt. Ein detailiertes Protokoll sei demnach nicht notwendig.?