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06.02.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Individueller Verbrauch fällt nicht unter Allgemeinstrom

Urteil: Individueller Verbrauch fällt nicht unter Allgemeinstrom
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Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Verbrauch einzelner Kellerabteile in den Betriebskosten nicht als "Allgemeinstrom" abgerechnet werden kann (AZ 532 C 80/11).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter von seinem Mieter eine Nachzahlung von Betriebskosten gefordert. Diese bezog sich auf die Beleuchtung der Kellerabteile, die er als "Allgemeinstrom" aufgeführt hatte. Da die Kellerabteile aber separat voneinander beleutet wurden, akzeptierte der Mieter die Forderung nicht.Das Gericht gab nun aktuell dem Mieter recht mit der Begründung, dass die Beleuchtung der einzelnen Kellerabteile als individuell zurechenbarer Verbrauch separat aufgeführt werden müssen. Der Mieter muss daher nur einen Anteil des Allgemeinstroms übernehmen.?