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09.11.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
"Weißen der Wände" ist nicht Pflicht

Aktuelles Urteil: "Weißen der Wände" ist nicht Pflicht
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass das vertraglich vereinbarte "Weißen der Wände" einer Mietwohnung eine unzulässige Farbvorgabe ist und daher nicht erfüllt werden muss (AZ VIII ZR 47/11).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihrem Mieter Schadensersatz verlangt, da dieser seine Renovierungspflichten unterlassen habe. Im Vertrag wurde unter anderem das "Weißen der Decken und Oberwände" vereinbart. Als der Mieter sich weigerte, die Schönheitsreparaturen vorzunehmen, ließ die Vermieterin die Arbeiten von einem Handwerksunternehmen ausführen und verlangte von ihrem ehemaligen Mieter schließlich die Rückerstattung der Kosten.Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell dem Mieter recht. Die Begründung: Die Renovierungsklausel enthalte eine unzulässige Farbvorgabe, die den Mieter unangemessen benachteiligt.?