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22.07.2011 - Mieten & Vermieten

Kohleöfen müssen nicht regelmäßig überprüft werden

Kohleöfen müssen nicht regelmäßig überprüft werden
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In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Kohleofen in einer Mietwohnung nicht regelmäßig von Vermieter überprüft werden muss, wenn kein besonderer Anlass vorliegt. Auch, wenn dem Mieter ein Schaden durch die fehlerhafte Funktion des Ofens zugefügt wird, ist der Vermieter dafür nicht haftbar zu machen.Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin ihren Vermieter verklagt, da sich die Wandanschlüsse des Kohleofens in der Wohnung gelockert hatten und somit Ruß ausgetreten war. Der Ruß verbreitete sich schnell in der gesamten Wohnung, woraufhin die Mieterin Schadensersatz von ihrem Vermieter verlangte.Der Bundesgerichtshof berief sich hier auf eine Rechtssprechung zur Elektroinstallation und gab dem Vermieter recht: Danach reicht es aus, wenn der Vermieter auftretende Unregelmäßigkeiten sofort fachlich beheben lässt. Er ist somit nicht verpflichtet, ordnungsgemäß installierte Öfen ohne besondere Notwendigkeit zu kontrollieren.?