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08.07.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Miete muss pünktlich gezahlt werden

Aktuelles Urteil: Miete muss pünktlich gezahlt werden
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Wenn ein Mieter seine Miete trotz Abmahnung fortdauernd unpünktlich zahlt, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 91/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.Im vorliegenden Fall war vertraglich vereinbart, dass die Miete jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig wird. Trotz mehrfacher Abmahnungen zahlte der Mieter jedoch immer erst zur Monatsmitte oder später. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis.Zu Recht – wie der BGH nun feststellte. Der Mieter könne sich auch nicht hinter der Behauptung verstecken, das Datum der Fälligkeit der Miete nicht gekannt zu haben.

Quelle: Haus & Grund Deutschland