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10.03.2011 - Energieeffizienz

Neue KfW-Mittel für Nicht-Wohngebäude ab dem 1. April 2011

Neue KfW-Mittel für Nicht-Wohngebäude ab dem 1. April 2011
© BMVBS / Fotograf: Frank Ossenbrink
Wie das Bundesbauministerium aktuell bekannt gibt, wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ab dem 1. April ausgeweitet. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. "Jetzt können alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, mit unserer Förderung auf Vordermann gebracht werden. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig. Das ist ein wichtiger Schritt für die Sanierung des Gebäudebestands und zur Sanierung klammer kommunaler Kassen. Denn eine Sanierung reduziert die Nebenkosten auf lange Sicht erheblich", erklärt Bundesminister Dr. Peter Ramsauer. Für die beiden KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen" und "Sozial Investieren – Energetische Sanierung" gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig.?