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16.02.2011 - Mieten & Vermieten

OHG und KG können nicht aus Eigenbedarf kündigen

OHG und KG können nicht aus Eigenbedarf kündigen
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Personenhandelsgesellschaft ein Mietverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter kündigen kann (AZ VIII ZR 210/10).Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar über ihre GmbH & Co. KG eine Wohnung vermietet. Als Gesellschafter und Kommanditisten tätigten sie über ihre Gesellschaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Nachdem der Mieter sich weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, klagte die Gesellschaft auf Räumung.Der Bundesgerichtshof gab jedoch dem Mieter recht. Die Begründung: Der Eigenbedarf an einer Wohnung kann laut aktueller Rechtssprechen keiner Personengesellschaft (KG, OHG) als Vermieter zugerechnet werden. Daher ist ist Kündigung unwirksam und die Räumungsklage wurde abgewiesen. Anders sieht die Rechtslage bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aus. Hier kann grundsätzlich Eigenbedarf angemeldet werden.?