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11.03.2010 - Mieten & Vermieten

Angabe "ca" reicht nicht als Wohnflächenangabe

Angabe "ca" reicht nicht als Wohnflächenangabe
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Wird in einem Mietvertrag die Wohnfläche mit "ca" angegeben, zählt letztendlich dennoch die in Zahlen genannte Fläche im Vertrag. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (AZ VII ZR 144/09).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seinen Vermieter auf anteilsmäßige Mietrückzahlungen verklagt, da die betreffende Wohnfläche mit "ca. 100 Quadratmeter" im Vertrag angegeben war. Tatsächlich hatte die Wohnung jedoch nur 81 Quadratmeter. Nachdem das Landesgericht Aachen dem Vermieter eine Toleranzschwelle von 5% zugestanden hatte, revidierte der Bundesgerichtshof dessen Entscheidung.Die Begründung: Der Zusatz "ca" hat in der Berechnung der Minderung keine Relevanz. Die Höhe der Minderung errechnet sich laut Gericht daraus, dass die Wohnfläche mehr als 10 % von der vertraglich festgesetzten Wohnfläche abweicht. Dies ist laut BGH ein Sachmangel, der als rechtskräftige Basis für eine Mietminderung darstellt.?