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23.02.2010 - Energieeffizienz

TÜV Rheinland rät zu ausreichender Lüftung für Holzpelletlagerung

TÜV Rheinland rät zu ausreichender Lüftung für Holzpelletlagerung
© Pixelio / Margot Kessler
Holzpelletheizungen sind immer beliebter: Nach Schätzungen von Fachverbänden gibt es in Deutschland bereits zwischen 100.000 und 150.000 Anlagen. Dafür gibt es gute Gründe: Die Nutzung von Biomasse fürs Heizen gilt als umweltfreundlich, da das Heizmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird und im Verbrennungsprozess klimaneutral ist. Deshalb werden diese Heizanlagen staatlich gefördert. Aber von Holzpellets können auch Gefahren ausgehen, mit denen man nicht unbedingt rechnet: "Durch unsachgemäße Lagerung von Pellets kann Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Dieses Gas ist geruchlos und höchst gefährlich. Dann besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung", sagt Andrea Rieth, Sachverständige bei TÜV Rheinland. Holzpellets sind ein Abfallprodukt der Holz verarbeitenden Industrie. Sie werden aus Sägemehl, Hobelspänen, Baumrinden und anderem Restholz gewonnen. Unter hohem Druck wird die getrocknete Holzmasse in die charakteristische zylindrische Form gebracht. Pellets werden mit Tankwagen angeliefert und in Vorratsbehälter geblasen. Von dort wird der Brennstoff automatisch in die Brennkammer befördert. Im Lagerraum kann dann über längere Zeit durch Ausgasung eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid entstehen. Die Gase entstehen vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz. Erhöhte Temperaturen und große Schüttmengen erleichtern diesen Prozess. Daneben besteht auch ein Risiko, dass sich im Lager explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Doch man kann sich vor möglichen Risiken gut schützen. So sollte bei der Planung einer Holzpelletheizung ein Fachmann zurate gezogen werden, um von Anfang an alles richtig zu machen. Um beispielsweise die Möglichkeit einer Staubexplosion auszuschließen, dürfen nur zugelassene Geräte nach der europäischen Explosionsschutzrichtline ATEX verwendet werden. "Holzpelletlager sollten baulich von Wohnräumen getrennt sein und über eine wirksame Lüftung verfügen", so die Expertin. "In jedem Fall gilt es, das Lager vor dem Betreten gründlich zu lüften." Zusätzlich ist es gut, wenn eine andere Person anwesend ist, die notfalls helfen kann. Daneben schützen auch professionelle CO-Warnanlagen. Bei gewerblich genutzten Anlagen ist der Arbeitgeber verantwortlich und rechtlich haftbar. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefahrenpotentiale für Mitarbeiter systematisch erfassen und Schutzmaßnahmen einleiten. Die Experten von TÜV Rheinland beraten Unternehmen und Immobilienbesitzer bundesweit zu technischen und rechtlichen Risiken von Heizanlagen und technischer Gebäudeausrüstung.

Quelle: TÜV Rheinland