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19.11.2013 - Energieeffizienz

EnEV 2014:
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

EnEV 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
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Im Herbst diesen Jahres hat die Bundesregierung Änderungen in der Energieeinsparverordnung beschlossen, die voraussichtlich im Mai 2014 in Kraft treten werden. Während die Novelle insbesondere für Neubauten höhere Energiestandards festlegt, müssen sich Eigentümer von älteren Gebäuden ebenfalls auf einige Neuerungen einstellen. Ab 2021 sollen Neubauten die Anforderungen eines Niedrigst-Energiestandards erfüllen und der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz um 25 Prozent gesenkt werden. Die genauen Richtwerte werden bis Ende 2018 von der EU bekannt gegeben und ab 2021 dann verbindlich gelten. Altbauten sind zwar nicht von den verschärften Standards betroffen, dennoch müssen Eigentümer künftig einige Neuregelungen beachten. So bestehen beispielsweise eine Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen, neue Dämmvorschriften sowie eine neue Gewichtung für den Energieausweis, der ab 2014 bereits bei Besichtigungsterminen vorgelegt werden muss.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH