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17.06.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mangelhafte Asbest-Sanierung ist Vermieter-Sache

Urteil: Mangelhafte Asbest-Sanierung ist Vermieter-Sache
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In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Berlin, dass ein Vermieter die Haftung für Fehler bei der Asbestsanierung übernehmen muss, die die Gesundheit von Vermietern gefährden (AZ 65 S 200/12).Im vorliegenden Fall beauftragte ein Vermieter ein Unternehmen mit der Entfernung von Vinylasbestplatten beauftragt. Wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und zurückbleibenden Staub- und Schmutzbeständen befürchteten die Mieter Asbestfasern in der Luft und verklagten ihren Vermieter auf Schadensersatz.Das Landesgericht Berlin gab nun aktuell den Mietern Recht. Der Vermieter sei für die mangelhafte Ausführung der Asbestsanierung verantwortlich und müsse dafür Sorge tragen, dass Sicherheitsmaßnahen eingehalten werden.?