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13.05.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Anspruch auf Rückzahlung bei falscher Jahresabrechnung

Urteil: Anspruch auf Rückzahlung bei falscher Jahresabrechnung
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Das Amtsgericht Neuss entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Wohnungseigentümer die Rückerstattung von Nachzahlungen einfordern kann, wenn die entsprechende Jahresabrechnung für ungültig erklärt worden ist (AZ 91 C 3589/12).Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer von seiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Rückerstattung seiner Nachzahlung von über 15.000 Euro verlangt. Diese hatte die WEG zuvor gerichtlich durchgesetzt. Nach Anfechtung dieser Entscheidung hat das Gericht die Jahresabschlussrechnung für unwirksam erklärt. Der Eigentümer verklagte anschließend die WEG auf Rückzahlung der Beträge.Das Amtsgericht Neuss entschied nun aktuell zugunsten des Eigentümers. Mit der Ungültigkeitserklärung der Jahresabschlussrechnung ist laut Gericht auch der Anspruch für die Nachzahlung nichtig geworden.?