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06.05.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Bürgschaft für Mietzahlungen kann nicht begrenzt werden

Urteil: Bürgschaft für Mietzahlungen kann nicht begrenzt werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Höhe von Mietsicherheiten nicht auf drei Monate begrenzt werden kann (AZ VIII ZR 379/12).Im vorliegenden Fall hatte hatte die Beklagte für die Mietzahlungen ihres Bruders gebürgt. Nachdem dieser seine Miete von monatlich 350 Euro zzgl. 95 Euro Nebenkosten zwei Monate lang nicht gezahlt hatte, hatte die Vermieterin eine Kündigung angedroht. Als sich die Schwester des Beklagten für die Mietzahlungen verbürgt hatte, ihr Bruder jedoch wiederholt nicht zahlte, kündigte ihm die Vermieterin fristlos und verlangte über 6.000 Euro für Mietrückstände und Zinsen.Der Bundesgerichtshof entschied nun in zweiter Instanz zugungsten der Vermieterin. Die Begründung: Könnte die Bürgschaft für Mietzahlungen begrenzt werden, wäre eine fristlose Künsigung viel eher zu rechtfertigen und würde sich zum Nachteil von Mieter und Vermieter auswirken.?