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02.04.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
BGH erklärt generelles Tierhalteverbot für unzulässig

Urteil: BGH erklärt generelles Tierhalteverbot für unzulässig
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter nicht grundsätzlich die Haltung von Katzen und Hunden verbieten können. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist damit nicht zulässig (AZ VIII ZR 168/12).Im vorliegenden Fall hatte sich ein Mieter geweigert, den Forderungen einer Wohngenossenschaft zu entsprechen und seinen Mischlingshund nach Einzug innerhalb von vier Wochen abzuschaffen. Darüber hinaus verlangten Sie, dass er die Hundehaltung in Zukunft generell unterlässt.Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell dem Mieter Recht. Ein allgemeines Verbot von Hunde- oder Katzenhaltung benachteiligt den Mieter auf unangemessene Weise. Eine Vertragsklausel, die ein derartiges Verbot formuliert, ist demnach unwirksam. Ob eine Tierhaltung genehmigt werden kann, muss in Zukunft von Fall zu Fall entschieden werden.?