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11.03.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mieter steht warme Wohnung zu

Urteil: Mieter steht warme Wohnung zu
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Das Amtsgericht Potsdam entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Wohnung sich dauerhaft auf 20 Grad Celsius beheizen lassen muss. Ist dies nicht der Fall, hat der Mieter das Recht, die Miete um 10% zu mindern.Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Nachzahlung von Mietbeträgen verlangt, die ihre Mieterin einbehalten hatte. Die Wohnung konnte teilweise nicht auf 20 Grad Celsius beheizt werden, was für die Mieterin einen erheblichen Mangel darstellte. Ein angefordertes Gutachten bestätigte die unzureichende Heizleistung.Das Amtsgericht Potsdam gab nun der Mieterin recht, da dieser Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt. Eine Mietminderung von 10% sei demnach gerechtfertigt.?