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25.02.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Tätlicher Angriff rechtfertigt fristlose Kündigung

Urteil: Tätlicher Angriff rechtfertigt fristlose Kündigung
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Wird ein Vermieter von seinem Mieter bedroht oder sogar angegriffen, kann ihm laut aktuellem Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe eine Weiterführung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden.Im vorliegenden Fall hatte der Ehemann einer Mieterin den Hausmeister der Vermieterin angegriffen, als dieser den Zustand des Kellers begutachten wollte. Der Mann griff den Hausmeister an und bedrohte ihn mit einem Küchenmesser. Am nächsten Tag kündigte die Vermieterin den Mietvertrag fristlos.Das Amtsgericht Karlsruhe gab nun aktuell der Vermieterin recht. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, da sowohl Beleidigung, als auch Nötigung oder Bedrohung Vertragsverletzungen darstellen.?