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11.02.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mieter muss Reinigungspflicht nachkommen

Urteil: Mieter muss Reinigungspflicht nachkommen
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Bremen, dass Mieter für die Kosten eines Reinigungsunternehmens aufkommen müssen, wenn sie ihrer Pflicht zur Treppenhausreinigung nicht nachkommen (AZ 9 C 346/12).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihrem Mieter verlangt, die Kosten für eine Reinigungsfirma zu übernehmen, nachdem dieser sich wiederholt geweigert hatte, das Treppenhaus sowie die Gemeinschaftsräume des Mietobjekts zu reinigen. Auch nach einer finalen Fristsetzung führte er die im Mietvertrag festgeschriebenen Arbeiten nicht durch.Das Gericht gab der Vermieterin aktuell recht. Die Pflicht zur Treppenhausreinigung ist im Interesse aller Mietparteien unverzüglich zu erfüllen. Nach Ankündigung haben Vermieter das Recht, die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen.?