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21.01.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Weiterer Weg zur Mülltonne kann Miete mindern

Urteil: Weiterer Weg zur Mülltonne kann Miete mindern
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Das Amtsgericht Köpenick entschied in einem aktuellen Urteil, dass Grund zur Mietminderung besteht, wenn der Standort von Mülltonnen verlegt und dem Mieter damit ein erheblich längerer Weg entsteht (AZ 6 C 258/12).Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin die Minderung verlangt, da der Müllplatz aus Kostengründen 165 Meter vom Wohngebäude entfernt verlegt worden war. Um diesen zu erreichen, musste sie öffentlichen Straßenraum überqueren. Dies bezeichnete sie als Mangel und minderte die Miete um 5 Prozent.Das Amtsgericht gab nun aktuell der Mieterin recht. Da sie einen weiteren Weg zum Müllplatz zurücklegen muss, ist ein Mangel gegeben, der eine Mietminderung rechtfertigt.?