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03.12.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Gutachten darf nicht immer eingesehen werden

Urteil: Gutachten darf nicht immer eingesehen werden
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Das Amtsgericht Bad Segeberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass Gutachten nicht zwangläufig an den Mieter zu Einsicht herausgegeben werden muessen (AZ 17 C 21/12).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ein Gutachten erstellen lassen, um die Ursache von Schimmelbildung in einer Mietwohnung feststellen zu lassen. Als der Mieter die Herausgabe des Gutachtens verlangte, verweigerte die Vermieterun diese mit der Begründung, dass die Messergebnisse nicht aussagekräftig seien.Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin. Da diese Auskunft über die Messungen erteilt hat, bestehe kein weiterer Anspruch auf Einsicht in das Gutachten.?