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29.10.2012 - Facility Management

Urteil:
Betreten von Wäldern auf eigene Gefahr

Urteil: Betreten von Wäldern auf eigene Gefahr
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Besitzer von Waldgrundstücken nicht für Schäden haften, die von herabstürzenden Ästen ausgehen. Im vorliegenden Fall hatte eine Spaziergängerin Schadensersatz verlangt, da Sie 2006 von einem Ast am Hinterkopf getroffen worden war und dadurch eine schwere Hirnschädigung erlitten hatte. Anschließend verklagte sie den Waldbesitzer sowie den zuständigen Forstwirt. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Denn: Das Betreten des Waldes ist jedermann gestattet, geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Besitzer stehen nicht für waldtypische Gefahren in der Haftung, zu denen ebenfalls herabstürzende Äste gehören.?