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11.05.2012 - Baubranche

Bautipp:
Auch kleinere Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar

Bautipp: Auch kleinere Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar
© fotolia.de / Karen Roach
Hauseigentümer können laut Verband Privater Bauherren e.V. bei ihrer Steuererklärung einen Teil der Handwerkerrechnungen geltend machen: Zwanzig Prozent von insgesamt 6.000 Euro Rechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind immerhin 1.200 Euro. Vorausgesetzt, es liegt eine ordentliche Rechnung vor, die per Überweisung bezahlt wurde. Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind allerdings Materialkosten. Weitaus lohnender kann es aber sein, die Kosten - und damit auch die Rechnungen - von Beginn an niedrig zu halten. Vorsichtig sein sollten Hausbesitzer bei kleineren Aufträgen, Reparaturen oder Gartenpflege. Viele Firmen möchten hier auf Stundenlohnbasis arbeiten und bieten den Hausbesitzern oft auch an, die Materialien für sie einzukaufen und sich dann die Auslagen vom Auftraggeber erstatten zu lassen. Der VPB warnt davor, solche Angebote unbesehen anzunehmen, denn oftmals stimmen ursprüngliches Angebot und Abrechnung nicht überein. Einen umfassenden Ratgeber zum Thema "Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen" finden Interessierte unter www.vpb.de.?