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12.03.2012 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Eisfreier Abfluss ist Pflicht des Mieters

Aktuelles Urteil: Eisfreier Abfluss ist Pflicht des Mieters
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Neuköln, dass Mieter dazu verpflichtet sind, Abflüsse auf dem Balkon frei von Blockaden wie beispielsweise Eis zu halten. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, haften sie für die Folgeschäden (AZ 13 C 197/11).Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin Schadensersatz von ihrer Mieterin verlangt, da diese ihren Balkon nicht von Eis und Schnee geräumt hatte. Durch den vereisten Balkonabfluss konnte somit kein Schmelzwasser abfließen, was einen Wasserschaden in insgesamt zwei Wohnungen verursachte. Die Mieterin glaubte ihre Vermieterin in der Pflicht und minderte die Miete.Das Amtsgericht Neuköln gab der Vermieterin recht. Kommt die Mieterin ihrer Pflicht nicht nach, den Balkonabfluss frei von Blockaden zu halten, ist sie für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich und hat die Kosten zu tragen.?