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24.01.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Dekoration im Treppenhaus nur mit Zustimmung

Urteil: Dekoration im Treppenhaus nur mit Zustimmung
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Das Amtsgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter ohne Genehmigung des Vermieters keine Bilder im gemeinsam genutzten Treppenhaus aufhängen dürfen.Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter in seinem Eingangsbereich einige Bilder zur Dekoration aufgehangen. Der Vermieter war damit jedoch nicht einverstanden und forderte ihn auf, die Bilde wieder zu entfernen. Der Fall ging vor Gericht.Das Amtsgericht Köln entschied sich nun aktuell zugungsten des Vermieters. Die Begründung: In seiner Wohnung dürfe der Mieter individuell gestalten, dies ist jedoch in gemeinschaflich genutzten Räumen nicht erlaubt. Auch nicht, wenn alle anderen Mitmieter zustimmen.?