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08.12.2011 - Mieten & Vermieten

Aktuelles Urteil:
Wohnberechtigter muss sich an Unterhaltskosten beteiligen

Aktuelles Urteil: Wohnberechtigter muss sich an Unterhaltskosten beteiligen
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Wer ein dingliches Wohnrecht besitzt, muss sich ebenfalls an den Kosten für die Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen beteiligen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (AZ V ZR 57/11). Im vorliegenden Fall hatte eine Hauseigentümerin von dem Inhaber eines dinglichen Wohnrechts verlangt, die Grundkosten für Heizung und Warmwasserversorgung seiner Wohnung zu übernehmen. Bereits seit dem Jahr 2000 bewohnte dieser die Wohnung nicht mehr und weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Der Bundesgerichtshof gab nun der Hauseigentümerin recht. Auch wenn ein Wohnberechtigter eine Wohnung nicht mehr nutzt, muss er die Kosten für Heizung und Warmwasser tragen, die für seine Wohnung anfallen.?