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03.07.2009 - Baubranche

Grundschuld-Löschung bei Immobilien lohnt sich nicht

Grundschuld-Löschung bei Immobilien lohnt sich nicht
© fotolia.com / Maria Weidner
Bauherren, die ihre Baufinanzierung über eine Bank abwickeln, müssen dem Kreditinstitut in aller Regel eine so genannte Grundschuld als Sicherheit geben. Damit sichert sich die Bank den Zugriff auf die Immobilie, wenn der Schuldner seine Darlehensraten nicht mehr bedient. In diesem Fall ist das Geldinstitut berechtigt, die Zwangsvollstreckung einzuleiten oder die Immobilie unter Zwangsverwaltung zu stellen. Wenn Haus oder Wohnung verkauft und mit dem Erlös das Darlehen auf einen Schlag getilgt wird, stellt sich für Verkäufer die Frage, ob sie die im Grundbuch eingetragenen Schulden löschen lassen sollen. Dann, so die Überlegung, kann dem Erwerber eine lastenfreie Immobilie übergeben werden. Laut aktueller Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW ist es jedoch ratsamer, die Grundschulden bestehen zu lassen, damit sie von der finanzierenden Bank des Käufers weitergenutzt werden können. Eine Empfehlung, die sich rechnet: Wird beim Verkauf die Immobilie lastenfrei übergeben, muss der Verkäufer für die Löschung einer Grundschuld von 150.000 Euro gut 300 Euro einkalkulieren, die jeweils etwa zur Hälfte an den Notar und das Grundbuchamt zu zahlen sind. Der Käufer muss wiederum über 600 Euro an Notar- und Amtsgebühren zahlen, wenn er für die Finanzierung eine Grundschuld in gleicher Höhe eintragen lässt. Für die Abtretung der Grundschuld werden bei gleichem Grundschuldbetrag hingegen nur einmalig etwas mehr als 300 Euro fällig, die in aller Regel der Käufer übernimmt. Üblicherweise erklären sich Banken mit einer Abtretung einverstanden, da für das finanzierende Institut damit keine Einbußen bei der Kreditsicherheit verbunden sind.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW