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21.09.2011 - Baubranche

Aktuelles Urteil:
"Seniorengerecht" heißt nicht "barrierefrei"

Aktuelles Urteil: "Seniorengerecht" heißt nicht "barrierefrei"
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In einem aktuellen Urteil entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass eine Wohnung, die als "seniorengerecht" ausgewiesen wurde, nicht völlig barrierefrei sein muss (AZ 10 U 1504/09). Im vorliegenden Fall hatte ein Bauunternehmen auf Zahlung des Restlohns von 17.000 Euro geklagt. Der Bauherr hatte sich zuvor geweigert, den vereinbarten Restbetrag zu zahlen, da im Vertrag der Bau seniorengerechter Wohnungen vereinbart gewesen war. Da die Wohnungen jedoch nicht völlig barrierefrei waren, verlangte er Schadensersatz, den er mit dem Restlohn verrechnen wollte. Das Oberlandesgericht Koblenz gab jedoch dem Bauunternehmen recht. Die Begründung: Eine seniorengerechte Wohnung müsse nicht zwangsläufig behindertengerecht - wie zum Beispiel mit Haltegriffen an Bädern und Toiletten - ausgestattet sein.?