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29.08.2011 - Nachbarschaftsfragen

Aktuelles Urteil:
Hobbyraum darf nicht bewohnt werden

Aktuelles Urteil: Hobbyraum darf nicht bewohnt werden
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Wurde ein Zimmer als "Hobbyraum" ausgewiesen, darf er laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht als Wohnraum genutzt werden (AZ V ZA 1/11). Im vorliegenden Fall war sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit einem ihrer Mitglieder über die Nutzung eines Kellerraumes uneinig. Dieser ist in der Teilerklärung als "Teileigentum und Hobbyraum" eingetragen worden. Von den drei Kindern der Wohnungseigentümer übernachteten regelmäßig zwei in dem betreffenden Hobbyraum, für den die Eigentümer eine Genehmigung zur Umnutzung haben. Das Gericht entschied allerdings zugunsten der WEG und erklärte, dass die Eigentümer die Nutzung des Hobbyraums zu Wohnzwecken unterlassen müssen. Die Genehmigung zur Umnutzug ist laut den Richtern ebenfalls unwirksam.?