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18.08.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Vor dem Gartenhauskauf rechtliche Lage klären

Tipp für Bauherren: Vor dem Gartenhauskauf rechtliche Lage klären
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Wer mit dem Gedanken spielt, ein Gartenhaus für zusätzlichen Stauraum anzuschaffen, sollte zunächst beim Bauamt klären, wie die rechtliche Lage aussieht. Je nach Bundesland gelten nämlich unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird. Die Landesbauordnungen schreiben nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob an der Grenze gebaut werden darf und ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen oder nicht. Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf den Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes überraschend in die Höhe katapultieren. Bauexperten raten deshalb, schon vor dem Kauf des Gartenhauses mit der zuständigen Behörde zu reden und zu klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob sich die Behörde mit der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufrieden gibt.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.